Kraftverkehrsunternehmer / Verkehrsleiter
Die Neuregelungen zum Markt- und Berufszugang für Transportunternehmer im Güter- und Personen-kraftverkehr sind nach der Zustimmung des EU-Ministerrats nach der Aufhebung der Richtline 96/26 EG wirksam worden.
Zu den zu regelnden Aufgaben des internen Verkehrsleiters zählen vor allem die Wartung der Fahrzeuge, die Prüfung der Verträge und Beförderungsdokumente, die Zuweisung der Ladung an die Fahrer und Fahrzeuge sowie die Prüfung der Sicherheitsverfahren.
Der externe Verkehrsleiter kann in seiner Eigenschaft die Verkehrstätigkeit von höchstens vier Unternehmen mit einer Flotte von ca. 50 Fahrzeugen leiten.
Selbständige Fahrer müssen über einen Verkehrsleiter verfügen und dürfen nicht länger auf den Verkehrsleiter ihres Auftraggebers zurückgreifen.
Jedes Kraftverkehrsunternehmen muss seit 04. Dezember 2011 einen Verkehrsleiter benennen/, der die Ver-kehrstätigkeit des Unternehmens tatsächlich und dauerhaft leitet. Bei juristischen Personen muss der "interne" Verkehrsleiter im Unternehmen angestellt sein und von diesem vergütet werden. Der "externe" Verkehrsleiter ist freiberuflich tätig.
Der öffentliche Teil der Verkehrsunternehmensdatei wird in der zweiten Jahreshälfte 2012 im Internet verfügbar sein. Der öffentliche Teil der VUDat wird im Internet die Adresse www.verkehrsunternehmensdatei.de haben.
Bescheinigung meiner fachlichen Eignung für den Güterkraftverkehr ab 3,5 t zulässiger Gesamt-masse.

Am 04.12.2011 ist die EU-Verordnung Nr. 1071/2009 in Kraft getreten, die den Beruf des Güterkraftverkehrsunternehmers im gewerblichen Güterkraftverkehr und Omnibusverkehr neu regelt, und die sieben neuen Kernpunkte zum "Verkehrsleiter" definiert.
Es heißt jetzt nicht mehr "Güterkraftverkehrsunternehmer" sondern
"Kraftverkehrsunternehmer/Güterkraftverkehr" bzw. "Kraftverkehrsunternehmer/Personenkraftverkehr"
1. Begriff des vorgeschriebenen Verkehrsleiters
2. Anforderung an die Niederlassung
3. Zuverlässigkeit
4. Finanzielle Leistungsfähigkeit
5. Fachliche Eignung
6. Elektronisches Register (VADat) bis 31.12.2011
7. Änderung des Anwendungsbereichs (Aufhebung der 3,5t Nutzlast oder 6 t zulässiger Gesamt-masse)
Neu ist auch, dass die 5 jährige Anerkennung einer leitenden Tätigkeit in einem Güterkraftverkehrs- oder Omnibusunternehmen jetzt entfällt, und nun jemand von der Fachkundeprüfung befreit werden kann, der in einem Zeitraum von 10 Jahren vor dem 4. Dezember 2009 (d.h. mindestens im Zeitraum vom 04.12.1999 bis zum 04.12.2009) ein derartiges Unternehmen - ohne Unterbrechung - geleitet hat.
Hinweis zum Werkverkehr!
Unternehmen mit Werkverkehren fallen unter Art. 5 der EU-Richtlinie und benötigen keinen Verkehrsleiter! bei:
-
geringen Kraftverkehr mit Waren oder Entfernung
-
Fahrzeuge nur bis 3,5 t Gesamtmasse
-
Personenbeförderung nur zu nichtgewerblichen Zwecken
-
Fahrzeuge mit einer maximalen Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h.
Auch Unternehmen in der Abfallwirtschaft müssen einen Verkehrsleiter benennen, wenn sie Transporte für Dritte durchführen!!!

"COMPETITION IS ON THE RISE"
Es ist vollbracht!
Das Gemeinschaftsunternehmen Mercedes-Benz Trucks Vostok und
Fuso Kamaz Rus produzieren in Russland.
http://www.daimler.com/dccom/0-5-7153-49-1374625-1-0-0-0-0-0-9293-7163-0-0-0-0-0-0-0.html
http://www.xing.com/profile/Boris_Billich
Hamburg, 07.02.2012
© by Klaus Jürgen Harms
QMB, QM, externer Qualitätsauditor
Systemauditor für ISO/TS 16949 (1st, 2nd party)
Kraftverkehrsunternehmer (Güterverkehr)
freiberuflicher externer Verkehrsleiter
Anfragen bitte unter: 0163-7708832
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